Energiewende

Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, Ländliche Räume und Umwelt MV veröffentlicht nächsten Erlass um Genehmigungsstau für Windenergieprojekte aufzulösen

Erlass des Ministeriums für Klimaschutz, Landwirtschaft, Ländliche Räume und Umwelt MV hinsichtlich des Umgangs mit dem Urteil des Oberverwal- tungsgerichts MV vom 7.2.2023 (AZ: 5 K 171/22 OVG

Darin heißt es: „Das Urteil des OVG Greifswald vom 7.2.2023 (AZ: 5 K 171/22 OVG) ist über den entschiedenen Einzelfall hinaus für alle vergleichbaren Fälle ab sofort anzuwenden.

Mit diesem Erlass wird zunächst nur das Verfahren bezüglich des Umgangs mit Stellungnahmen in Bezug auf den Denkmalschutz geregelt. Das OVG-Urteil hat darüber hinaus auch grundsätzliche Bedeutung für die Berücksichtigung anderen Fachrechts. Diesbezügliche Schlussfolgerungen werden in einem gesonderten Erlass geregelt.

Die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt als Genehmigungsbehörden nach BImSchG sind verpflichtet, sich bei der Einbeziehung der Stellungnahmen des Landesamts für Kultur und Denkmalpflege und der unteren Denkmalschutzbehörden als TÖB in die Gesamtbeurteilung der Antragsstellung auf Genehmigung der Errichtung von Windenergieanlagen in allen Fällen ohne Weiteres auf die Rechtsprechung des OVG Greifswald zu berufen. Denn maßgeblich ist das Recht in der Gestalt, wie es durch die o.g. Rechtsprechung interpretiert wird. Für Landesrecht MV hat das OVG Greifswald die Letztauslegungskompetenz. Eine anderslautende höchstrichterliche Rechtsprechung ist nicht bekannt.

Das OVG Greifswald hat in seinem Urteil über mehrere Aspekte eine Aussage getroffen, die in allen Verfahren zugrunde zu legen sind“ Weiterlesen!