Energiewende

Mecklenburg-Vorpommern braucht einen umfassenden Windenergieerlass!

2015 schreibt die damalige Landesregierung in Mecklenburg-Vorpommern in der energiepolitischen Konzeption für MV ein Ziel für den Ausbau der Windenergie vor: bis 2025 sollen 6.000 MW Windenergie installiert sein. Im Dezember 2022 waren etwa knapp mehr als die Hälfte dessen geschafft: 3.573 MW. Im Koalitionsvertrag der beiden Regierungsparteien im mecklenburgischen Landtag aus dem Jahr 2021 findet sich kein neues Ziel für den Ausbau der Windenergie. Auf den Seiten des Ministeriums ist folgender Hinweis zu finden: Die Koalitionsvereinbarung 2016 – 2021 sieht vor, dass ein übergeordneter Windenergieerlass für Mecklenburg-Vorpommern zu erstellen ist. Unterdessen gibt es durch das seit dem 1. Februar gültige Wind-an-Land-Gesetz neue Ziele vom Bund: Bis Ende 2032 müssen die Länder zwei Prozent der Bundesfläche für die Windenergie ausweisen. Bis 2027 sollen 1,4 Prozent der Flächen für Windenergie bereitstehen. 2030 soll Deutschland doppelt soviel Windenergie produzieren wie heute, dafür waren eine Reihe an Gesetzesänderungen notwendig, die es ermöglichen Planungs- und Genehmigungsverfahren zu verkürzen. Auch im Landtag MV erfordern die neuen Bundesgesetze entsprechende Anpassungen. So verabschiedete das Kabinett in der ersten Sitzungswoche des Jahres das Windkraft-Beschleunigungsgesetz. Das Gesetz sieht im Kern vor, dass die natur- und artenschutzrechtlichen Prüfungen von den unteren Umweltbehörden der Kreise auf die Staatlichen Ämter für Landwirtschaft und Umwelt des Landes verlagert werden. Diese werden für die neue Aufgabe mit mehr Personal ausgestattet. Umweltminister Till Backhaus (SPD) erhofft sich so deutlich kürzere Verfahrenszeiten für die Genehmigung neuer Windräder. „Zielrichtung ist, dass innerhalb von sieben Monaten bei Vorliegen vollständiger Antragsunterlagen eine Entscheidung getroffen wird“, sagte Backhaus.

Dazu Johann-Georg Jaeger, Vorsitzender des Landesverbandes Erneuerbare Energien MV: „Windenergieanlagen werden nicht aus Mangel an Personal nicht genehmigt, sondern weil klare Pro-Klimaschutz Verwaltungsrichtlinien fehlen! Es fehlt der Windenergierlass für die Regionalplanung (fast fertig) und für die Genehmigung – und genau dort hakt es. Unklare Vorgaben der Landesregierung lassen sich auch nicht mit mehr Personal ausgleichen.“

Entsprechend einer Kleinen Anfrage im Landtag MV befanden sich im ersten Halbjahr 2022 etwa 832 Windenergieanlagen in Mecklenburg-Vorpommern im Genehmigungsstau. Aktuell befinden sich 990 Anlagen im Genehmigungsprozess (Stand 02/2023).

„Der Natur- und Artenschutz sowie aber auch der Denkmalschutz spielt in diesem Zusammenhang eine wichtige Rolle. Die beschlossene Änderung der Zuständigkeiten bzgl. naturschutzrechtlicher Entscheidungen bringt hoffentlich die gewünschten Effekte. (https://www.regierung-mv.de/…/Aktuelle…) Bis diese Effekte jedoch eintreten vergeht weiterhin viel zu viel Zeit. Und ohne klare Vorgaben können auch die neuen Mitarbeiter in den Genehmigungsbehörden keine schnellen Entscheidungen treffen. Die Mitarbeiter benötigen unbedingt klare Vorgaben (z.B. über einen Windenergieerlasses) sowie unverzügliche Handlungsanweisungen und fachliche Schulungen nach Inkrafttreten von Rechtsänderungen etc.. Unterm Strich gibt es in Mecklenburg-Vorpommern weiterhin keine Auflösung des Genehmigungsstaus bei Windenergieanlagen. Hier ist in den letzten Monaten nichts passiert! Durch weitere Antragseinreichung müsste dieser bis heute evtl. sogar noch größer geworden sein. Aber wenigstes haben wir eine gute Basis auf die wir im Land aufsetzen können. Im Jahr 2022 wurden 15 Windenergieanlagen neu in Betrieb genommen. Gleichzeitig wurden 6 Anlagen abgebaut. Also ein Zubau von 9 Windenergieanlagen in 2022. Da können sich alle erst mal drauf ausruhen!“, so Martin Müller, Leiter der Facharbeitsgruppe „Regionalplanung und Energiewende“ des LEE MV.

Pressestimmen dazu:

Landtag beschließt Gesetz für beschleunigten Windkraft-Ausbau

Windkraft: OVG berät über mutmaßliche Untätigkeit der Behörden

Ökoenergieverband kritisiert stockenden Windkraftausbau

Ministerpräsidentin Manuela Schwesig redete am 25. Januar 2023 im Schweriner Landtag über den Ausbau der Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern.

Ein Schritt vor, zwei Schritte zurück.

Der Ministerpräsidentin missfällt, dass die Anstrengungen im Offshorebereich nicht auf das Flächenziel für die Windkraft von 2,1% für MV angerechnet werden – sprich, MV gerne wengier an Land machen würde. Das ist schade, denn die Ausbauziele der Bundesregierung von 154.000 MW an Land und 70.000 MW auf See für die Windkraft sind kein Förderprogramm für die notleidende Windkraftindustrie, sondern notwendige Ausbauziele für eine sichere, unabhängige und klimafreundliche Energieversorgung  in Deutschland. 

Statistische Spielereien helfen bei der Energieversorgung nicht wirklich weiter, dazu braucht es endlich die klare Ansage: wir verstehen, dass wir die 2,1% in MV an Land für die Windkraft wirklich brauchen, wir diesen Beitrag als Bundesland auch bringen wollen, allerdings im Gegenzug eine faire Verteilung der notwendigen Netzausbaukosten erwarten – so bringt uns die Energiewende auch in MV insgesamt voran!