Mit dem europäischen Green Deal soll der Wandel der EU hin zu einer modernen, ressourceneffizienten und wettbewerbsfähigen Wirtschaft und Gesellschaft gelingen. Ambitioniertere Klima- und Energieziele sollen den Weg hin zur Klimaneutralität der EU bis 2050 ebnen. Für eine bestmögliche Umsetzung dieser Ziele ist der EU-Rechtsrahmen ausschlaggebend. Es stehen umfangreiche Gesetzgebungsverfahren für neue EU-Rechtsakte an, etwa zur CO2-Bepreisung, zu erneuerbaren Energien und Energieeffizienz oder zu Wasserstoff und Infrastruktur als große Querschnittsthemen.
Mit der Online-Seminarreihe „Green Deal erklärt“ begleitet die Stiftung Umweltenergierecht den EU Green Deal rechtswissenschaftlich.