Gemeinsam mit dem BWE MV haben wir jeweils einstimmig ein Positionspapier zur Novelle des Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetzes MV verabschiedet und dieses gegenüber Landtag und Landesregierung ins Gespräch gebracht. Wir wollen ein BüGem, das klare Verhältnisse schafft und die Beteiligung unmittelbar und unbürokratisch ermöglicht – das gilt auch für die Abrechnung. Wir wehren uns darum weiterhin gegen verpflichtende gesellschaftsrechtliche Beteiligungen, die es so auch in keinem anderen Bundesland gibt. Das gesamte Papier gibt es hier. Daraus entnommen sind unsere drei Kernforderungen.
(1) Die Bürger- und Gemeindebeteiligung wird vom Vorhabenträger dann erfüllt, wenn
A) der Vorhabenträger insgesamt 0,2 Cent je tatsächlich eingespeister Kilowattstunde an die Standortgemeinde und alle weiteren im Umkreis von 2.500m um die jeweilige Windenergieanlage betreffenden Gemeinden entsprechend ihres Flächenanteils ab Inbetriebnahme der jeweiligen Windenergieanlage zahlt und B) insgesamt 0,1 Cent je tatsächlich eingespeister Kilowattstunde an die Bürger und Bürgerinnen mit schuldbefreiender Wirkung zahlt, die im Umkreis von 2.500m um die jeweilige Windenergieanlage ihren Wohnsitz im Zeitpunkt der Inbetriebnahme der jeweiligen Windenergieanlage haben. Anstelle der Zahlung an die einzelnen Einwohner:innen kann der Vorhabenträger die Zahlung auch an die Gemeinden oder den Landkreis, in dem die Windenergieanlagen in Betrieb genommen werden oder auch an die Ehrenamtsstiftung ab Inbetriebnahme der jeweiligen Windenergieanlage leisten.
Alternativ kann ein individuelles Beteiligungskonzept im Baukastenprinzip ausgehandelt werden.
(2) Keine verpflichtende gesellschaftsrechtliche Beteiligung
Wir lehnen eine verpflichtende gesellschaftsrechtliche Beteiligung zugunsten einzelner Bürgerinnen und Bürgern oder der Gemeinden ab. Im Baukasten der Möglichkeiten kann sie weiter als Option geführt werden, wenn zwischen dem Vorhabensträgern und den Gemeinden ein Konsens erzielt wird. Als Rückfalloption, falls es zu keiner Einigung kommt, lehnen wir sie ebenfalls klar ab.
(3) Abwicklung der Zahlungen
Die Organisation der Auszahlung ist insbesondere bei der Bürgerbeteiligung (B) absehbar mit einem hohen Aufwand verbunden. Der Gesetzesentwurf sollte daher auch klären, wie die Anspruchsberechtigten unbürokratisch identifiziert und die Auszahlung effizient umgesetzt werden kann. Digitale Lösungen sollten hier vorausgesetzt werden.