Im Rahmen der 56. Verbandsversammlung am 27. Februar 2023 hat der Planungsverband Mecklenburgische Seenplatte beschlossen, die aktuelle Teilfortschreibung fortzuführen bzw. den aktuellen 4. Entwurf gemäß den neuen landesweiten Kriterien zu überarbeiten. „Gemäß dem neuen § 245e Abs. 4 BauGB können Anlagenplanungen in den aktuellen Entwurfsgebieten nun im Einzelfall eine Genehmigung erhalten.“ äußerte sich im Februar Martin Müller, Leiter der LEE MV Facharbeitsgruppe Regionalplanung & Energiewende, zur aktuellen Sachlage (siehe Pressemitteilung vom 27.02.2023 https://www.lee-mv.de/wp-content/uploads/2023/02/LEE-MV-PM-20230227-Positive-Vorwirkung-von-Entwurfsgebieten-fuer-die-Windenergienutzung-in-der-Planungsregion-Mecklenburgische-Seenplatte.pdf). „Leider mussten wir feststellen, dass das Amt für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte (AfRL MS) die Einschlägigkeit des § 245e Abs. 4 BauGB in den jeweiligen Genehmigungsverfahren sehr unterschiedlich bewertet – obgleich die Sachlagen jeweils die gleichen waren“ konstatiert der Leiter der Facharbeitsgruppe heute. In einem Großteil der laufenden Verfahren verneinte das AfRL MS in den letzten Monaten eine positive Vorwirkung. Dabei sind diese weit vorangeschrittenen Planungen die „Low Hanging Fruits“ bezüglich einer zeitnahen Genehmigung und Realisierung neuer Windenergieanlagen, die bereits in naher Zukunft sauberen Strom produzieren können. In einem gemeinsamen Schreiben an das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Mecklenburg-Vorpommern sowie an den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte erläuterten BWE und LEE MV, koordiniert durch die Facharbeitsgruppe Regionalplanung & Energiewende, nochmals die von § 245e Abs. 4 BauGB ausgehende positive Vorwirkung in der Seenplatte.
Im Rahmen der 57. Verbandsversammlung der Mecklenburgischen Seenplatte am 26.06.2023 wurde nun eine Beschlussfassung zur Anwendung von § 245e Absatz 4 BauGB im Rahmen der Teilfortschreibung des Regionalen Raumentwicklungsprogramms Mecklenburgische Seenplatte, Programmsatz 6.5(5) mehrheitlich beschlossen (https://www.region-seenplatte.de/media/custom/3148_563_1.PDF?1688553811). Dem Amt für Raumordnung und Landesplanung Mecklenburgische Seenplatte wird darin empfohlen, bei landesplanerischen Stellungnahmen im Rahmen des Antrages auf Erteilung einer Genehmigung zur Errichtung und zum Betrieb von Windenergieanlagen nach § 4 i.V.m. § 10 Absatz 5 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) von § 245e Absatz 4 Baugesetzbuch (BauGB) ab sofort Gebrauch zu machen, sofern es sich um Anträge handelt, die innerhalb der Flächenkulisse von 14 in der Beschlussvorlage definierten Gebieten liegen (im 4. Entwurf wurden 19 Gebiete dargestellt), und sofern nicht neue Belange vorliegen, die zum Ausschluss des jeweiligen Gebietes führen. Aus Sicht des BWE und LEE MV die richtige Entscheidung und das richtige Signal für einen beschleunigten Ausbau der Windenergie in Mecklenburg-Vorpommern.