Der Landesverband Erneuerbare Energien MV e. V. (LEE MV) zeigt sich nicht überrascht von der Klage gegen das Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetz. Mit diesem Gesetz wurde Neuland beschritten, sodass aus Sicht des LEE MV mit Klagen zu rechnen war.
Der LEE MV befürwortet den Ansatz des Gesetzes, das Bürgern und Gemeinden vor Ort die Möglichkeit bietet, vom Betrieb der Windkraftanlagen in ihrer Nähe zu partizipieren. „Teilhabe ist aus unserer Sicht eine wichtige Säule der Energiewende“, betont Rudolf Borchert, Landesvorsitzender des LEE MV. „Wir sehen allerdings ein Spannungsfeld zwischen dem neuen Verfahren der bundesweiten Ausschreibung von Windkraftprojekten und dem bisher nur in Mecklenburg-Vorpommern gültigen Beteiligungsgesetz. Aus unserer Sicht sollten landesspezifische Gesetze nicht dazu führen, dass Projekte in MV durch zusätzlichen Aufwand und Kosten gegenüber anderen Projekten in Deutschland benachteiligt werden. Aus diesem Grund würden wir eine bundesweit einheitliche Lösung begrüßen, die als bundesgesetzliche Regelung auch ein einfacheres Verfahren vorsehen könnte, wie die Abführung einer pauschalen Abgabe an die betroffenen Kommunen.“
Die in § 17 des Bürger- und Gemeindebeteiligungsgesetzes ohnehin vorgesehene Überprüfung des Gesetzes, sollte aus Sicht des Landesverbands möglichst frühzeitig erfolgen, um eine Anpassung an die neuen Rahmenbedingungen zu ermöglichen, die sich durch die Einführung der bundesweiten Ausschreibungen für Windkraftstrom ergeben haben.